Name:
Burgdorfer Talente Tauschring. Kurzform: BUTT
Organisationsform:
Verein
Ziel und Zweck
(1)
Der BUTT arbeitet unter dem Motto „Mach mit - ohne Profit“. Er ist
eine Bürger-Initiative zur Förderung der Nachbarschaftshilfe und ein selbst
verwaltetes Projekt, das auf kooperativen Umgangsformen und transparenten
Strukturen basiert. Aufgabe des Tauschringes ist es, Bedingungen zu schaffen
und zu erhalten, die einen organisierten Zeit-Tausch in der Region Burgdorf
ermöglichen. Der BUTT bietet einen Info-Service, durch den die Mitglieder
Informationen, Waren und Dienstleistungen zum gegenseitigen Nutzen zinsfrei
austauschen können. Der Tausch wird geldlos durchgeführt.
(2) Von den Mitgliedern festgelegte Tauschregeln bestimmen
das Verfahren im Einzelnen.
Beginn und Inhalt der Mitgliedschaft
(1) Wer die Ziele vom BUTT aktiv unterstützen und am
Zeit-Tausch teilnehmen möchte, kann nach Abgabe des schriftlichen
Aufnahmeantrags Mitglied werden. Mit der Unterzeichnung dieses Antrages
verpflichten sich die Mitglieder, die Satzung, Tauschregeln und Beschlüsse der
Mitgliederversammlung anzuerkennen und einzuhalten.
(2) Wenn vor dem Aufnahmeantrag dem Vorstand wichtige
Gründe bekannt werden, die erhebliche Zweifel an der aktiven
Mitwirkungsfähigkeit des Interessenten begründen, kann der Vorstand die
Aufnahme ablehnen.
Beendigung der Mitgliedschaft
(1)
Die Mitgliedschaft endet
a) durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an
ein Vorstandsmitglied; sie ist nur zum Ende eines Kalendermonats und nach
Kontoausgleich zulässig;
b)
durch Ausschluss aus dem Verein. Ein
Mitglied, das in erheblichem Maße gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat,
kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Vor dem Ausschluss erhält das betroffene Mitglied die Möglichkeit, sich zu den
Vorwürfen zu äußern;
c)
mit dem Tode des Mitglieds;
(2)
Ausgleich des Kontos bei Beendigung der Mitgliedschaft
a) Bei Austritt werden Aktiva auf das Vereinskonto
übertragen. Passiva sind vorher auszugleichen. In Ausnahmefällen ist das auch
durch Euro-Zahlungen möglich (Verrechnungsbasis 1 Talent entspricht 1 €).
b) Für den Fall des Ausschlusses ist das Konto
entsprechend dem unter Abs. 2 a) geregelten Verfahrens auszugleichen.
c) Endet die Mitgliedschaft durch Tod, erfolgt kein
Kontoausgleich. Aktiva oder Passiva fallen an das Vereinskonto.
Verrechnungsbasis
Verrechnungsbasis ist die Zeit. Sie wird als „Talent“ bezeichnet.
Talent orientiert sich grundsätzlich an der aufgewandten Zeit,
unabhängig von der Art der geleisteten Dienste.
10 Talente (Tt) haben den Wert einer Zeitstunde. Wenn
die Zeitberechnung nicht möglich oder zweckmäßig ist (Warentausch etc.), gilt
u.a. als Orientierungshilfe die Verrechnungsbasis von 1 Talent = 1 € .
Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung besteht aus allen
Mitgliedern. Sie wählt aus ihrer Mitte den Vorstand und beschließt u. a. die
Satzung und ihre Änderung. Sie wird mindestens einmal im Kalenderjahr vom
Vorstand schriftlich mit einer Mindestfrist von drei Wochen unter Angabe der
Tagesordnung einberufen Über alle sonstigen Angelegenheiten, insbesondere über
die Tauschregeln, die Mitgliedsbeiträge, die Höhe des Kontenrahmens und den
Ausschluss von Mitgliedern entscheiden die Mitglieder auch in den
Freitags-Treffs mit einfacher Mehrheit der Anwesenden.
Vorstand
Der Vorstand wird durch Wahl mit einfacher Mehrheit in der
ordentlichen Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt. Er besteht
mindestens aus dem/der Vorsitzenden, seinem/ihrem Vertreter und dem/der
Verantwortlichen für Abrechnung und Kasse. Er informiert die
Mitgliederversammlung über seine Arbeit. Der Vorstand vertritt den BUTT nach
außen und verwaltet treuhänderisch die Geld- und Sachwerte des Vereins. Er kann
jederzeit an Mitglieder bestimmte Aufgaben des BUTT delegieren.
Beschlossen am 27.08.2004