Satzung

Name:
Burgdorfer Talente Tauschring. Kurzform: BUTT

 

Organisationsform:
Verein

 

Ziel und Zweck

(1) Der BUTT arbeitet unter dem Motto „Mach mit - ohne Profit“. Er ist eine Bürger-Initiative zur Förderung der Nachbarschaftshilfe und ein selbst verwaltetes Projekt, das auf kooperativen Umgangsformen und transparenten Strukturen basiert. Aufgabe des Tauschringes ist es, Bedingungen zu schaffen und zu erhalten, die einen organisierten Zeit-Tausch in der Region Burgdorf ermöglichen. Der BUTT bietet einen Info-Service, durch den die Mitglieder Informationen, Waren und Dienstleistungen zum gegenseitigen Nutzen zinsfrei austauschen können. Der Tausch wird geldlos durchgeführt.

(2) Von den Mitgliedern festgelegte Tauschregeln bestimmen das Verfahren im Einzelnen.

 

Beginn und Inhalt der Mitgliedschaft

(1) Wer die Ziele vom BUTT aktiv unterstützen und am Zeit-Tausch teilnehmen möchte, kann nach Abgabe des schriftlichen Aufnahmeantrags Mitglied werden. Mit der Unterzeichnung dieses Antrages verpflichten sich die Mitglieder, die Satzung, Tauschregeln und Beschlüsse der Mitgliederversammlung anzuerkennen und einzuhalten.

(2) Wenn vor dem Aufnahmeantrag dem Vorstand wichtige Gründe bekannt werden, die erhebliche Zweifel an der aktiven Mitwirkungsfähigkeit des Interessenten begründen, kann der Vorstand die Aufnahme ablehnen.

 

Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet

a) durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied; sie ist nur zum Ende eines Kalendermonats und nach Kontoausgleich zulässig;

b) durch Ausschluss aus dem Verein. Ein Mitglied, das in erheblichem Maße gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss erhält das betroffene Mitglied die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern;

c) mit dem Tode des Mitglieds;

(2) Ausgleich des Kontos bei Beendigung der Mitgliedschaft

a) Bei Austritt werden Aktiva auf das Vereinskonto übertragen. Passiva sind vorher auszugleichen. In Ausnahmefällen ist das auch durch Euro-Zahlungen möglich (Verrechnungsbasis 1 Talent entspricht 1 €).

b) Für den Fall des Ausschlusses ist das Konto entsprechend dem unter Abs. 2 a) geregelten Verfahrens auszugleichen.

c) Endet die Mitgliedschaft durch Tod, erfolgt kein Kontoausgleich. Aktiva oder Passiva fallen an das Vereinskonto.

 

Verrechnungsbasis
Verrechnungsbasis ist die Zeit. Sie wird als „Talent“ bezeichnet.

Talent orientiert sich grundsätzlich an der aufgewandten Zeit, unabhängig von der Art der geleisteten Dienste.
10 Talente (Tt) haben den Wert einer Zeitstunde. Wenn die Zeitberechnung nicht möglich oder zweckmäßig ist (Warentausch etc.), gilt u.a. als Orientierungshilfe die Verrechnungsbasis von 1 Talent = 1 € .

 

Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung besteht aus allen Mitgliedern. Sie wählt aus ihrer Mitte den Vorstand und beschließt u. a. die Satzung und ihre Änderung. Sie wird mindestens einmal im Kalenderjahr vom Vorstand schriftlich mit einer Mindestfrist von drei Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen Über alle sonstigen Angelegenheiten, insbesondere über die Tauschregeln, die Mitgliedsbeiträge, die Höhe des Kontenrahmens und den Ausschluss von Mitgliedern entscheiden die Mitglieder auch in den Freitags-Treffs mit einfacher Mehrheit der Anwesenden.

 

Vorstand

Der Vorstand wird durch Wahl mit einfacher Mehrheit in der ordentlichen Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt. Er besteht mindestens aus dem/der Vorsitzenden, seinem/ihrem Vertreter und dem/der Verantwortlichen für Abrechnung und Kasse. Er informiert die Mitgliederversammlung über seine Arbeit. Der Vorstand vertritt den BUTT nach außen und verwaltet treuhänderisch die Geld- und Sachwerte des Vereins. Er kann jederzeit an Mitglieder bestimmte Aufgaben des BUTT delegieren.

 

Beschlossen am 27.08.2004