Tauschregeln des Burgdorfer Talente-Tauschrings (BUTT)

(gelten als anerkannt mit der Unterschrift unter das Aufnahmeformular)

Stand August 2005

Mitgliedschaft

Ø  Die Mitgliedschaft im BUTT ist für Einzelpersonen, Familien, sowie auch für Vereine, Verbände oder sonstige Institutionen (juristische Personen) möglich.

Ø  Die Mitgliedschaft wird erst wirksam, wenn die Kaution und der Sachkostenbeitrag eingegangen sind und der Aufnahmeantrag bestätigt ist.

Kosten und Beiträge

Die Mitglieder verpflichten sich, an den Verein folgende Beiträge zu leisten:

 1. Kaution

Beim Eintritt in den BUTT wird eine Kaution von 30 Euro erhoben. (Ratenzahlung ist nach Absprache möglich) Diese wird nicht verzinst und bei Beendigung der Mitgliedschaft (bei ausgeglichenem Talente-Konto) zurückgezahlt.

 2. Beiträge

 Der jährliche Sachkostenbeitrag beträgt 6,00 Euro. (dieser Beitrag wird nur bei Bedarf erhoben)
Dieser Beitrag ist jährlich im Voraus bis zum 31.01. eines Jahres (bei Neueintritt anteilig für die Restmonate des Jahres) auf das Vereinskonto bei der Stadtsparkasse Burgdorf zu entrichten. Er dient der Begleichung von Aufwendungen, die nicht mit Talenten verrechnet werden können (z.B. Bürobedarf, Porto, Kopien, Teilnahmegebühren bei Veranstaltungen).

 Außerdem wird das Talente-Tausch-Konto jedes Mitglieds monatlich mit 3 Talenten belastet (Mitgliedsbeitrag). Diese Talente werden dem Vereinskonto (Konto-Nr.1) gutgeschrieben und dienen dazu, Leistungen von Mitgliedern, die für  die gesamte Tauschgemeinschaft erbracht wurden, zu begleichen. (siehe unter: Talente-Zahlungen vom Vereinskonto an Mitglieder)
Die ersten beiden Monate sind zum "Schnuppern" und Testen beitragsfrei.

Jährliche Mindestleistung

Ø  Pro Jahr sind von jedem Mitglied mindestens 30 Talente zu erbringen, (z.B. 3 Arbeitsstunden oder eine entsprechende Sachleistung). Mitglieder, die diese Regel nicht erfüllen, werden nach einem Jahr angesprochen und beraten und können nach weiteren 2 Monaten ausgeschlossen werden.

Zusammenkünfte der Mitglieder

Einmal monatlich findet ein Treffen für alle Mitglieder und interessierte Gäste statt (Freitagstreff – jeden letzten Freitag im Monat). Bei vereinsinternen Themen können Besucher / Gäste ausgeschlossen werden.

In der Regel findet monatlich ein Stammtisch oder„Nachbarschaftstreffen statt. (Ort und Termine werden beim Freitagstreffen, im Rundbrief und in der Presse bekannt gegeben).

Eine möglichst regelmäßige, zumindest aber sporadische Teilnahme an den Treffen ist zur Kontaktpflege, sowie zur Vertrauens-Entwicklung sehr wichtig.

Angebote und Nachfragen

Dem Sinn des Tauschrings entsprechend, ist darauf zu achten, dass Hilfen - nicht professionelle Dienstleistungen - angeboten werden. Jedes Mitglied formuliert Angebote und Nachfragen.

Alle Angebote und Nachfragen erscheinen auf der BUTT-Website im Internet und werden dort regelmäßig aktualisiert. In der BUTT-Zeitung werden mindestens 2x jährlich alle Angebote und Nachfragen veröffentlicht. Außerdem werden Ergänzungen und Änderungen in den monatlichen Rundbriefen bekannt gegeben. Die Anzeigen erscheinen bis zum schriftlichen Widerruf.

Talente-Tausch-Konto und Kontonummer

Der BUTT führt für jedes Mitglied ein persönliches Talente-Tausch-Konto. Die Mitgliedsnummer ist gleichzeitig die Kontonummer. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sein Konto immer wieder auszugleichen.

Jedes Mitglied kann nur ein Konto eröffnen. Auf diesem Konto werden Tausch-Geschäfte zwischen den Teilnehmern als Gutschrift bzw. Lastschrift gemäß den Angaben auf den Talente-„Schecks“  verbucht.
Auf Wunsch kann ein persönlicher Kontoauszug ausgedruckt werden.

Ø  Die Mitglieder sollten die Kontoauszüge regelmäßig auf ihre Richtigkeit überprüfen.

Buchungssystem

Alle Teilnehmer erhalten Vordrucke („Schecks“) für den Talente-Tausch, die von den beteiligten Tauschpartnern ausgefüllt und zur Buchung an die Vorstandsmitglieder abzugeben oder einzusenden sind. Voraussetzung für die Buchung sind das korrekte Ausfüllen und die Unterschrift auf dem „Scheck“.

Es werden nur Talente verrechnet. Anderweitige Vereinbarungen zwischen den Tauschpartnern (wie eventuell anfallende Fahrtkosten, Materialkosten, usw.) betreffen den Tauschring nicht.

Ø  Nur in festgelegten Ausnahmefällen kann auf „Schecks“ verzichtet werden. Zum Beispiel gibt es eine Liste für Tauschgeschäfte während der Freitags-Treffen.

Ø  „Talente"  können grundsätzlich nicht in Geld getauscht werden !

Überziehungsrahmen

Jedes Mitglied erhält mit seinem Konto einen Überziehungsrahmen.

Pro Mitglied ist ein Limit von 500 Talenten zulässig. Im ersten Mitgliedsjahr beträgt das Limit im Minus 100 Talente.

In Sonderfällen können Überziehungen auf Antrag des Mitgliedes von der Mitgliederversammlung bewilligt werden.Wenn das Limit erreicht ist, erfolgt eine gesonderte Veröffentlichung im Rundbrief.

Veröffentlichung der Kontostände der Mitglieder (Transparenz)

Die Kontostände aller Mitglieder werden regelmäßig bei den Freitagstreffen, im monatlichen Rundbrief und im Internet auf der BUTT-Website  veröffentlicht. Es gibt kein „Kontogeheimnis“. Jedes Mitglied kann über die Umsätze und die Kontostände anderer Mitglieder Auskunft erhalten.

Berechnung der Talente

Getauscht wird bargeldlos : 1 Stunde = 10 Talente  (Sachkosten können in Euro beglichen werden).

Alle Leistungen gelten in ihrem Wert gleich, egal, welche Art der Leistung in dieser Zeit erbracht wird
(z.B. 1 Stunde Gartenarbeit gilt genauso wie 1 Stunde Babysitten oder 1 Stunde Haare schneiden).
Wenn die Zeitberechnung nicht möglich oder zweckmäßig ist (z.B. beim Warentausch o. Verleih v. Gegenständen), so muss eine andere Orientierungshilfe gesucht werden. Z.B. kann das Mitglied, welches etwas erwerben möchte, überlegen, wie viel Zeit es für diesen Gegenstand im BUTT arbeiten würde. Diese Zeit kann dann in Talente umgerechnet werden.

Sonderfall : Talente-Berechnung bei Leistungen von Mitgliedern für den Verein (BUTT)

Bei Leistungen, die von Mitgliedern für den Verein erbracht werden (z.B. Mithilfe u. Standbetreuung bei Veranstaltungen, Herstellen v. vereinseigenen Gegenständen, usw.) wird die Hälfte der geleisteten Zeit vergütet
(1 Std. Leistung = 5 Talente)

Sonderfall: Talente-Berechnung bei einem Angebot für mehrere Teilnehmer

Führt ein Mitglied ein Angebot für mehrere Teilnehmer gleichzeitig durch (z. B. Bastel-, Gymnastik-, Malkursus), so kann es den Zeitaufwand nur einmal abrechnen. (Beispiel: 1 Std. Gymnastik für 5 Teilnehmer – jeder Teilnehmer zahlt 2 Talente). Zeit, die zur Vorbereitung des Kurses notwendig ist, wird ebenfalls in Talenten berechnet und anteilig von den Teilnehmern „bezahlt“. Materialkosten werden, nach Absprache, in Euro oder Talenten vergütet.

Talente-Zahlungen vom Vereinskonto an Mitglieder

Vom Vereinskonto werden Leistungen von Mitgliedern, die für die gesamte Tauschgemeinschaft erbracht werden, beglichen. Z.Zt. gelten folgende Pauschalen: Vorstandsmitglieder: 20 Talente / Monat,  Ausrichten eines Nachbarschaftstreffen: 5 Talente,  Austragen der Rundbriefe (1 Stadtteil): 3 Talente. Bei sonstigen Arbeiten für den Verein wird die Hälfte der geleisteten Zeit vergütet (siehe „Berechnung der Talente“)

Vertraulichkeit und Datenschutz

Die beim Tauschring erfassten Daten dienen ausschließlich eigenen verwaltungstechnischen und statistischen Zwecken. Die Mitglieder erklären sich einverstanden, dass Mitglieds-/Kontonummer, Name, Adresse, Telefon- u. Faxnummer und E-Mail-Adresse anderen Mitgliedern innerhalb des BUTT mitgeteilt werden können (gedruckte Adressenlisten oder per E-Mail-Anhang). Die Mitglieder verpflichten sich, Daten und Informationen aus dem Tauschring, insbesondere Mitglieder-/ Adressenlisten, vertraulich zu behandeln.

Ersatzansprüche aus Verstößen einzelner Mitglieder an den BUTT sind ausgeschlossen.

Haftung

 1. Die Verantwortung für den Tausch liegt bei den Tauschpartnern. Dazu gehört u.a. das Aushandeln des Tauschpreises.

 2. Haben Tauschgeschäfte rechtliche Konsequenzen oder lösen sie Schadensersatzansprüche aus, so sind die Tauschpartner dafür selbst verantwortlich. Allerdings wird gleichzeitig durch die Unterzeichnung des Aufnahmeantrages das Einverständnis für die Begrenzung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei allen Tauschgeschäften im Rahmen vom BUTT erklärt. Vor rechtlichen Auseinandersetzungen sollen die Tauschpartner versuchen, sich gütlich zu einigen; auf Wunsch eines Beteiligten mit Hilfe des Vorstandes.

 3. Der BUTT übernimmt keine Garantie für den Wert, Zustand oder die Qualität der Informationen, Waren und Dienstleistungen, die getauscht werden. Die Regelung eventueller steuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Verhältnisse ist Sache der Teilnehmer. Es wird der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung empfohlen.

Werbung neuer Mitglieder

Als Prämie für die Werbung eines neuen Mitglieds kann - auf Antrag - eine Talente-Gutschrift (z.Zt. 5 Talente) erfolgen.

Ansprechpartner

Ø  Der Vorstand, sowie andere erfahrene, langjährige Mitglieder stehen bei Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Verschiedenes

Änderungen der Satzung und Tauschregeln werden in der Regel vorab im monatlichen Rundbrief veröffentlicht. Nach Veröffentlichung können die Mitglieder innerhalb von 2 Wochen Stellung nehmen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt am letzten Freitag des Monats in der Mitgliederversammlung die Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit der Anwesenden.